Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Beraterin oder Ihren Berater telefonisch oder per Secure Mail zu kontaktieren, oder vereinbaren Sie für ein persönliches Gespräch zuvor einen Termin.
Aus gegebenem Anlass empfehlen wir derzeit die Kontaktaufnahme per Telefon oder über unsere gesicherten digitalen Kanäle. Für ein persönliches Gespräch mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bitten wir Sie um vorherige Terminabsprache.

Sie gelangen nun über eine neue, einheitliche Schaltfläche zu Ihrem E-Banking-Bereich. Dort wählen Sie Ihr Authentifizierungsverfahren in gewohnter Weise aus.

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Auswirkungen der neuen Vorschriften
Die nachfolgend beschriebenen Änderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.
DREIPARTEIENVERTRAG
Im Rahmen der Umsetzung der neuen Vorschriften betreffend Märkte für Finanzinstrumente („MiFID II“) und der Anpassung unserer internen Politik wurde der Dreiparteienvertrag geändert.
Bitte beachten Sie, dass die Änderungen des Dreiparteienvertrags als angenommen gelten, wenn Sie nicht vor ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2018 Widerspruch einlegen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Im Rahmen der Umsetzung der neuen Vorschriften betreffend Märkte für Finanzinstrumente („MiFID II“) und Zahlungsdienstleistungen („PSD II“) , wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank geändert.
Bitte beachten Sie, dass die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen gelten, wenn Sie nicht vor ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2018 Widerspruch einlegen.