Sie besser kennen, Sie besser unterstützen

Die Richtlinie MiFID II, die ab dem 3. Januar 2018 gilt, verbessert den Anlegerschutz und erhöht die Transparenzanforderungen auf allen Ebenen.

3 Fragen an Luc Rodesch, Leiter Private Banking:

Was ist MiFID?

MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) ist die europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente. Sie ist im November 2007 in Kraft getreten und soll einen besseren Anlegerschutz garantieren, für die Vereinheitlichung und Integration der Finanzmärkte sorgen sowie den Wettbewerb und die Transparenz an den Finanzmärkten steigern. Am 3. Januar 2018 wird MiFID II in Kraft treten und diese verschiedenen Aspekte auf allen Ebenen verstärken.

Wie werden Sie besser geschützt?

Sie besser kennen, Sie besser unterstützen:

Um sicherzustellen, dass Sie in Produkten anlegen, die mit Ihrer Anlagestrategie und Ihrem Anlegerprofil übereinstimmen, ermitteln wir:

  • Ihre Einstufung: Es gibt drei Kategorien von Kunden: den „Kleinanleger“, den „professionellen Kunden“ und die „geeignete Gegenpartei“, die entsprechende Schutzniveaus aufweisen
  • Ihr Anlegerprofil: Durch die Ermittlung Ihres Anlegerprofils können wir Ihre Kenntnisse und Ihre Erfahrung im Finanzbereich, Ihre Anlageziele und Ihren Anlagehorizont, Ihre finanzielle Situation sowie Ihre Risikobereitschaft beurteilen

Anlagedienstleistungen strukturieren

Sie werden gebeten, entsprechend Ihrem Grad der Beteiligung an der Verwaltung Ihrer Anlagen und der Geschäftsbeziehung, die Sie mit der Banque de Luxembourg unterhalten möchten, zwischen drei Arten von Leistungen auszuwählen: Verwaltung im Rahmen eines Mandats, Anlageberatung oder Ausführung von Börsenaufträgen.

Transparenz fördern

Um eine Anlageentscheidung in Kenntnis der Sachlage treffen zu können, werden Sie besser informiert:

  • mit klaren, vollständigen und transparenten Informationen während des gesamten Prozesses der Ausführung Ihrer Transaktionen
  • mit Berichten vor und nach jedem Geschäft
  • mit Bilanzen zu Ihrem Portfolio

Mehr über die Berichte erfahren
 

Verbesserung der Sicherheit und der Überwachung der Finanzmärkte

Damit Sie sicher sein können, dass Ihre Aufträge in Bezug auf den Preis, die Kosten, die Schnelligkeit, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, den Umfang und die Art des Auftrags sowie auf alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Aspekte zu den bestmöglichen Konditionen ausgeführt werden, wurde die Politik der Banque de Luxembourg zum Umgang mit Interessenkonflikten und zur bestmöglichen Ausführung von Aufträgen verbessert.

Wozu dient die Einstufung der Kunden?

Wir verfügen nicht alle über dieselben Kenntnisse und Erfahrungen im Finanzbereich. Jede Kundenkategorie bedingt dementsprechend unterschiedliche Verhaltensregeln und Schutzniveaus. Es gibt drei Kategorien von Kunden:

  • Die Kategorie der Privatkunden (oder Kleinanleger entsprechend dem in der Richtlinie verwendeten Begriff) ist die standardmäßige Kategorie für Kunden, die weder geeignete Gegenparteien noch professionelle Kunden sind. Diese Kunden genießen das höchste Schutzniveau und erhalten dementsprechend detaillierte Informationen vor und/oder nach jeder Transaktion und ihr Kenntnisse und ihre Erfahrung werden genau und umfassend bewertet.
  • Die Kategorie der professionellen Kunden (aufgrund ihrer Merkmale oder auf Antrag) umfasst sowohl professionelle Marktteilnehmer des Finanzsektors (etwa Banken, Investmentfonds, Versicherungsunternehmen usw.) als auch Kunden, die unter bestimmten Bedingungen auf eigenen Wunsch hin als professionelle Kunden behandelt werden können. Die Kunden dieser Kategorie haben gegenüber den Kleinanlegern ein niedrigeres Schutzniveau.
  • Die Kategorie der geeigneten Gegenparteien bezeichnet innerhalb der Kategorie der professionellen Kunden eine spezifische Kundengruppe. Diese Gegenparteien sollten über die notwendige Expertise im Anlagebereich verfügen und haben das niedrigste Schutzniveau sowie die geringste Transparenz gegenüber den anderen Kundenkategorien.

 

Ist ein Wechsel der Kategorie möglich?

Sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden, können Sie bei der Bank eine Änderung der Kundenkategorie beantragen.

Warum Ihr Anlegerprofil ermitteln?

Um die Anforderungen der MiFID-Vorschriften zu erfüllen und einen angemessenen Schutz im Rahmen Ihrer Anlageentscheidungen sicherzustellen, hat Ihnen die Bank ein Anlegerprofil auf der Grundlage der Informationen zugewiesen, die in Ihrem MiFID-Fragebogen enthalten sind. Dieses Profil ermöglicht es, Sie im gesamten Verlauf Ihrer Geschäftsbeziehung mit der Bank optimal zu begleiten und Ihnen Anlagedienstleistungen und Finanzinstrumente anzubieten, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind.

Wie wird Ihr Anlegerprofil ermittelt?

Ihr Anlegerprofil wird anhand unseres MiFID-Fragebogens erstellt. Die erhobenen Informationen betreffen folgende Punkte:

  • Ihre Kenntnisse und Ihre Erfahrung in Bezug auf Finanzinstrumente
  • Ihre finanzielle Situation sowie Ihre Fähigkeit, Verluste zu tragen
  • Ihre Anlageziele einschließlich Ihres Anlagehorizonts und Ihrer Risikobereitschaft

Der von der Bank erstellte MiFID-Fragebogen besteht daher aus zwei verschiedenen Dokumenten, die die Erhebung folgender Informationen ermöglichen:

  1. Ihre Person betreffende Informationen (die im Dokument „Ermitteln Sie Ihr Anlegerprofil – Teil I“ erhoben werden; es ist von jeder Person auszufüllen, die möglicherweise mit dem Konto zu tun hat, etwa Inhaber, Bevollmächtigter, Vertreter usw.)
  2. Ihr Konto betreffende Informationen (die im Dokument „Ermitteln Sie Ihr Anlegerprofil – Teil II“ erhoben werden; es ist einvernehmlich von allen Inhabern oder Vertretern auszufüllen, die im Namen und für Rechnung des oder der Inhaber handeln).

Jeder Teil ist je nachdem von einer oder mehreren Personen, allein oder einvernehmlich, auszufüllen.
 

Gelten die neuen Vorschriften für natürliche und juristische Personen?

Die MiFID-Rechtsvorschriften betreffen sowohl Kunden, die natürliche Personen sind, als auch Kunden, die juristische Personen sind. Die Erstellung eines Anlegerprofils wird notwendig, sobald Sie eine Anlageberatung erhalten oder eine Verwaltung im Rahmen eines Mandats in Anspruch nehmen.

Welche Anlagedienstleistungen bieten wir?

Sie werden gebeten, entsprechend Ihrem Grad der Beteiligung an der Verwaltung Ihrer Anlagen und der Geschäftsbeziehung, die Sie mit der Banque de Luxembourg unterhalten möchten, zwischen drei Arten von Leistungen auszuwählen:

  • Verwaltung im Rahmen eines Mandats: Sie betrauen unsere Experten mit der aktiven Verwaltung Ihres Portfolios gemäß Ihrer Anlagestrategie
  • Anlageberatung: Sie tätigen Ihre Anlagen und profitieren gleichzeitig von der Anlageberatung unserer Experten
  • Ausführung von Börsenaufträgen: Sie allein entscheiden über Ihre Anlagen, ohne vorherige Beratung durch einen unserer Experten

Welche Überprüfungen und Kontrollen werden durchgeführt?

Entsprechend der gewählten Anlagedienstleistung wird die Bank bestimmte Kontrollen und Überprüfungen vornehmen. Unsere Aufgabe besteht darin, zu bewerten, ob jede beabsichtigte Anlage Ihrer persönlichen Situation, Ihren Finanzkenntnissen, Ihrer Börsenerfahrung, Ihren Zielen und Ihrer Fähigkeit bzw. Ihrer Bereitschaft, ein bestimmtes Risikoniveau einzugehen, entspricht.
 

Wenn Sie sich für die Anlageberatung oder die Verwaltung im Rahmen eines Mandats entscheiden

Die Banque de Luxembourg hat sich zu vergewissern, dass die vorgeschlagenen Anlageprodukte mit Ihrer Anlagestrategie im Einklang stehen und für Ihr Anlegerprofil geeignet sind. So profitieren Sie von einem größeren Schutz bei Ihren Anlageentscheidungen.

Diese Kontrolle erfolgt auf der Ebene des Portfolios vor Durchführung der Transaktion.

Wenn das Finanzinstrument oder die Transaktion nicht der Strategie Ihres Portfolios entspricht :

  • führt die Bank die Transaktion im Rahmen eines Mandats zur Vermögensverwaltung nicht durch
  • empfiehlt Ihnen die Bank die Transaktion im Rahmen einer Anlageberatung nicht

Aber Sie haben die Möglichkeit, die Transaktion auszuführen, indem Sie ein Konto zur Ausführung von Börsenaufträgen eröffnen.

Wenn Sie sich für die Ausführung von Börsenaufträgen entscheiden

Die Banque de Luxembourg ist bei komplexen Produkten verpflichtet, die Angemessenheit Ihrer Aufträge im Verhältnis zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen zu überprüfen.

Die Bank wird Sie in Kenntnis setzen, wenn die Transaktion nicht angemessen ist. In diesem Fall entscheiden Sie, ob Sie Ihren Auftrag aufrechterhalten oder nicht. Diese Transaktion wird dann unter Ihrer Verantwortung ausgeführt.

Sie haben Fragen?

Patricia HEBISCH

Privatkundenberaterin

(+352) 49 924 3744

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Claude SCHMIT

Privatkundenberater

(+352) 49 924 3972

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Stéphane DEHENAIN

Privatkundenberater

+32 (0) 2 663 45 68

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Thierry MAST

Privatkundenberater

+32 (0) 9 244 00 46

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