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Medien

Die wichtige Rolle des Testaments

Das Testament ist ein wichtiges Instrument für die Planung der Vermögensübertragung. Im Gegensatz zu einer Schenkung ist es dem Erblasser damit möglich, bis zu seinem Tod Eigentümer seines Vermögens zu bleiben. Zudem ermöglicht es das Testament, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Es wird häufig als Ergänzung zu anderen Möglichkeiten der Nachlassplanung genutzt.

Der Inhalt des vorliegenden Artikels richtet sich an in Luxemburg ansässige Personen. Der Inhalt dieses Artikels richtet sich an in Belgien ansässige Personen.

Dank verschiedener Techniken und seiner relativ flexiblen Gestaltung ermöglicht das Testament eine individuelle Vermögensübertragung zum Zeitpunkt des Todes, was es zu einem bedeutenden Rechtsinstrument macht. Dennoch setzen viele Menschen kein Testament auf, häufig aus Unwissenheit oder aufgrund von Vorbehalten. Es gibt verschiedene Arten des Testaments:

  • Das öffentliche Testament wird von zwei Notaren oder von einem Notar, der von zwei Zeugen unterstützt wird, entgegengenommen. Das Testament wird vom Erblasser diktiert und von einem Notar entsprechend abgefasst. Es wird im zentralen Register für letztwillige Verfügungen hinterlegt, wodurch seine Gültigkeit gewährleistet wird. Es ist sofort vollstreckbar.
  • Das eigenhändige Testament: Es wird vom Erblasser selbst handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben. Um Anfechtungen zu vermeiden, sollten bestimmte Vorkehrungen getroffen werden, wie beispielweise die Hinterlegung im zentralen Register.
  • Das geheime Testament ist eine Urkunde, die vom Erblasser oder einer anderen Person verfasst und dem Notar vom Erblasser in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag in Gegenwart von zwei Zeugen übergeben wird. Der Notar erstellt dann eine notarielle Urkunde über die Annahme des Testaments. Die Urkunde über die Annahme des Testaments wird vom Erblasser, dem Notar und den beiden Zeugen unterzeichnet.
  • Das öffentliche Testament: Es wird von einem Notar abgefasst und im zentralen Register für letztwillige Verfügungen hinterlegt, wodurch seine Gültigkeit gewährleistet wird. Es ist sofort vollstreckbar.
  • Das eigenhändige Testament: Es wird vom Erblasser selbst handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben. Um Anfechtungen zu vermeiden, sollten bestimmte Vorkehrungen getroffen werden, wie beispielweise die Hinterlegung im zentralen Register.
  • Das internationale Testament: Es eignet sich für Situationen, in denen mehrere Länder involviert sind, und wird dem Notar in Gegenwart von zwei Zeugen übergeben, ohne seinen Inhalt preiszugeben.

Der Inhalt des Testaments

Wenngleich man bei der Abfassung eines Testaments recht flexibel sein kann, gibt es durchaus Einschränkungen. Im luxemburgischen Recht gibt es einen Pflichtteil, der dem grundlegenden Schutz bestimmter Erben dient, insbesondere Kindern, denen ein Mindestanteil am Vermögen zusteht. Der Erblasser kann also nur über den verbleibenden Anteil frei verfügen, der als „frei verfügbarer Teil“ bezeichnet wird. Trotz dieser Einschränkung bietet das Testament mehrere Möglichkeiten zur Planung der Vermögensübertragung, insbesondere mittels Stückvermächtnissen, der sinnvollen Verteilung des frei verfügbaren Teils oder auch der Vorwegnahme der steuerlichen Folgen des Erbfalls.Wenngleich man bei der Abfassung eines Testaments recht flexibel sein kann, gibt es durchaus Beschränkungen. Im belgischen Recht gibt es einen Pflichtteil, der dem grundlegenden Schutz bestimmter Erben dient, insbesondere Kindern, denen ein Mindestanteil am Vermögen zusteht. Der Erblasser kann also nur über den verbleibenden Anteil frei verfügen, der als „frei verfügbarer Teil“ bezeichnet wird. Trotz dieser Einschränkung bietet das Testament mehrere Möglichkeiten zur Planung der Vermögensübertragung, insbesondere mittels Stückvermächtnissen, der sinnvollen Verteilung des frei verfügbaren Teils oder auch der Vorwegnahme der steuerlichen Folgen des Erbfalls.

Es gibt drei Arten von Vermächtnissen:

  • Universalvermächtnis („Legs universel“): Betrifft den gesamten oder den größten Teil des Nachlasses
  • Quotenvermächtnis („Legs à titre universel“): Betrifft einen Bruchteil oder eine Kategorie von Vermögensgegenständen (z. B. bewegliche oder unbewegliche Vermögensgegenstände)
  • Stückvermächtnis („Legs particulier“): Betrifft einen bestimmten Vermögensgegenstand (z. B. einen Geldbetrag oder ein Kunstwerk).

Bei der Abfassung eines Testaments ist es wichtig, eine klare und eindeutige Formulierung zu wählen sowie alle früheren testamentarischen Verfügungen zu widerrufen. Da das Testament ein einseitiges Rechtsgeschäft ist, kann es vom Erblasser jederzeit geändert oder widerrufen werden. Im Gegensatz zu einer Schenkung bleibt der Erblasser zu Lebzeiten Eigentümer seines Vermögens und kann daher weiterhin darüber verfügen und es verwalten.

Komplexere Testamentsformen

Mithilfe bestimmter testamentarischer Strategien kann die Vermögensübertragung entsprechend den vermögens- und steuerbezogenen Zielen des Erblassers optimiert werden. Mit einem Testament lässt sich die Erbschaftsteuer jedoch nicht völlig vermeiden.

  • Es gibt auch die Möglichkeit, mit dem Testament eine Generation zu „überspringen“ („saut de génération“). In diesem Fall wird das Erbe direkt unter den Kindern und Enkeln verteilt, wodurch sich die Erbschaftsteuer verringert.
  • Ein Vermächtnis des Typs „fideicommis de residuo“ gewährleistet hingegen eine Übertragung des Vermögens über mehrere Generationen hinweg, indem es einem ursprünglichen Begünstigten die Nutzung der Vermögensgegenstände ermöglicht und gleichzeitig die Weitergabe an eine zweite Generation bei geringerer Besteuerung sicherstellt.
  • Das Duo-Vermächtnis („legs en duo“) beruht auf einem Mechanismus, der eine Spende an eine Stiftung mit einem Vermächtnis an entfernte Erben kombiniert. Dadurch wird die mit der Übertragung verbundene Steuerlast reduziert und der Anteil, der an entfernte Verwandte oder Freunde weitergegeben wird, optimiert.

Professionelle Unterstützung bei der Abfassung des Testaments

Angesichts der Komplexität der Erbschaftsregeln und der damit verbundenen steuerlichen Herausforderungen wird dringend empfohlen, sich bei der Abfassung des Testaments von einem Notar oder einem Vermögensberater unterstützen zu lassen. Durch eine vorausschauende Planung lässt sich sicherstellen, dass der Wille des Erblassers respektiert wird und die bestmöglichen finanziellen Ergebnisse für die Erben erzielt werden.

Mit ihrer umfassenden Expertise in der Vermögensverwaltung begleitet die Banque de Luxembourg ihre Kunden in jeder Lebensphase und bietet ihnen individuelle Beratung, damit sie sich in aller Ruhe der Strukturierung und Übertragung ihres Vermögens widmen können. Unsere Experten können Sie bei der Abfassung und der optimalen Gestaltung Ihres Testaments unterstützen, um so sicherzustellen, dass die Übertragung Ihres Vermögens im Einklang mit Ihren Wünschen und den geltenden Steuervorschriften erfolgt.