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Wer sein Vermögen an Familienmitglieder weitergeben will, steht vor Fragen, die weit über den Rahmen des Materiellen hinausgehen. Umso wichtiger ist es, alle Familienmitglieder an einen Tisch zu bringen und manchmal vielleicht auch heikle Dinge anzusprechen. Erforderlich es dabei, mit offenen Karten zu spielen und ein gewisses Maß an Einfühlungsvermögen mitzubringen. Dieser Artikel ist in der Online-Ausgabe der Tageszeitung L'Echo erschienen.

„Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der alle Familienmitglieder mit einbezieht. Ein Kerngedanke ist dabei, dass die Bedürfnisse jedes und jeder Einzelnen angehört werden müssen: Eltern und Großeltern wollen ihr zukünftiges Einkommen auf Dauer sichergestellt wissen; Kindern und Enkelkindern ist auch daran gelegen, dass das Vermächtnis optimal gestaltet wird“, unterstreicht Christophe Delanghe, Senior Estate Planner. „Man muss die Wünsche und Bedürfnisse jeder und jedes Einzelnen anhören, um eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird. Vermögensweitergabe sollte die Familie einen, nicht spalten Vom Estate Planner erfordert dies Professionalität, Diskretion und nicht zuletzt Einfühlungsvermögen.

Der Kunde auf der anderen Seite muss ein gewisses Maß an Vertrauen und Offenheit gegenüber seinem Vermögensberater mitbringen“, so Bernard Goffaux, Leiter Estate Planning bei Banque de Luxembourg Belgium: „Manchmal tun sich Kundinnen oder Kunden schwer, ihre Vermögenssituation mit uns zu besprechen – möglicherweise, weil sie auch bei einer anderen Bank Kunde sind. Wir ermutigen sie dann zur Offenheit, weil es in ihrem Interesse ist, alle Karten auf den Tisch zu legen. Wir sind da, um zu helfen und zu beraten. Wir haben auch kein Problem damit, mit einem Vermittler wie zum Beispiel einem Anwalt oder Notar zusammenzuarbeiten, falls der Kunden das möchte.“

Wir nehmen mehrmals jährlich an Treffen des Familienrats teil. Dort besprechen wir regelmäßig Fragen, die die Nachfolgeplanung im weiteren Sinne betreffen. Dieser offene Ansatz ist eine der Besonderheiten, die uns auszeichnet. Bernard Goffaux, Leiter Estate Planning Banque de Luxembourg Belgium.

Offenheit und Vertrauen

Absolut entscheidend für den Estate Planner ist, dass er das Vertrauen des Kunden bzw. der Kundin genießt, aber auch das der gesamten Familie – über ihre Generationen hinweg. „Dieses Vertrauen braucht manchmal Zeit“, so Delanghe weiter. „Manchmal hören wir Aussagen wie: ‚Unsere Kinder sind sehr beschäftigt und haben keine Zeit für einen gemeinsamen Termin.‘ In einem solchen Fall können wir auch separate Treffen mit den einzelnen Familienmitgliedern organisieren. Wir möchten Kontakt mit allen Betroffenen aufnehmen, um ihnen die umzusetzenden Pläne zu erläutern und zu begründen.“

„Oft gehen die Fragen, die eine Kundin oder ein Kunde zu uns mitbringt, über den steuerlichen Bereich im engeren Sinne hinaus“, fügt Goffaux hinzu. „Genau deshalb ist unsere Begleitung breit aufgestellt, und daher ist das Vertrauen so wichtig. Mit manchen Kundinnen und Kunden nehmen wir mehrmals jährlich an Treffen des Familienrats teil. Dort besprechen wir regelmäßig Fragen, die die Nachfolgeplanung im weiteren Sinne betreffen. Dieser breite Ansatz ist eine der Besonderheiten, die uns auszeichnet.“

Handlungsvollmacht

Estate Planning hat nicht nur den Schutz des materiellen Vermögens im Blick, sondern auch den Schutz der Person als solcher. „Manchmal sprechen wir unsere Kundinnen und Kunden auf das Thema Handlungsvollmachten an, d. h. die Frage, wie die Betreuung ihrer Vermögenswerte und bestimmter persönlicher Aspekte für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit sichergestellt werden können“, führt Delanghe aus. „Dahinter steht das Ziel, Kontinuität zu gewährleisten bei der Betreuung des Vermögens wie auch der Person selbst, für den Fall, dass sie dazu nicht mehr selbst in der Lage sein sollte. Denn wenn keine Regelungen getroffen werden, kann dies zu Spannungen innerhalb der Familie führen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, auch solche Themen anzusprechen – selbst, wenn sie nicht zum Vermögen im engeren Sinne gehören.“

„Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der alle Familienmitglieder mit einbezieht. Ein Kerngedanke ist dabei, dass die Bedürfnisse jedes und jeder Einzelnen angehört werden müssen: Eltern und Großeltern wollen ihr Einkommen auf Dauer sichergestellt wissen; Kindern und Enkelkindern ist auch daran gelegen, dass das Vermächtnis möglichst günstig gestaltet wird“, unterstreicht Stefania Bidoli, Tax Adviser bei der Banque de Luxembourg. „Man muss die Wünsche und Bedürfnisse jeder und jedes Einzelnen anhören, um eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird. Vermögensweitergabe sollte die Familie einen, nicht spalten Vom Estate Planner erfordert dies Seriosität, Diskretion und nicht zuletzt Einfühlungsvermögen.

Der Kunde wiederum muss ein gewisses Maß an Vertrauen mitbringen und Offenheit gegenüber seinem Vermögensberater“, so Anne-Lise Grandjean, Tax Adviser & Estate Planner bei Banque de Luxembourg: „Manchmal tun sich Kundinnen oder Kunden schwer, ihre Vermögenssituation mit uns zu besprechen – möglicherweise, weil sie auch bei einer anderen Bank Depots haben. Wir ermutigen sie dann zur Offenheit, weil es in ihrem Interesse ist, alle Karten auf den Tisch zu legen. Wir sind da, um zu helfen und zu beraten. Wir haben auch kein Problem damit, mit einem Vermittler wie zum Beispiel einem Anwalt oder Notar zusammenzuarbeiten, falls der Kunden das möchte.“

Offenheit und Vertrauen

Absolut entscheidend für den Estate Planner ist, dass er das Vertrauen des Kunden bzw. der Kundin genießt, aber auch das der gesamten Familie – über ihre Generationen hinweg. „Dieses Vertrauen braucht manchmal Zeit“, so Bidoli weiter. „Manchmal hören wir Aussagen wie: ‚Unsere Kinder sind sehr beschäftigt und haben keine Zeit für einen gemeinsamen Termin.‘ In einem solchen Fall können wir auch separate Treffen mit den einzelnen Familienmitgliedern organisieren. Wir möchten Kontakt mit allen Betroffenen aufnehmen, um ihnen die umzusetzenden Pläne zu erläutern und zu begründen.“

„Oft gehen die Fragen, die eine Kundin oder ein Kunde zu uns mitbringt, über den steuerlichen Bereich im engeren Sinne hinaus“, fügt Grandjean hinzu. „Genau deshalb ist unsere Begleitung breit aufgestellt, und daher ist das Vertrauen so wichtig. Mit manchen Kundinnen und Kunden nehmen wir mehrmals jährlich an Treffen des Familienrats teil. Dort besprechen wir regelmäßig Fragen, die die Nachfolgeplanung im weiteren Sinne betreffen. Diese Weite ist eine der Besonderheiten, die uns auszeichnet.“

Schutz der Person

Estate Planning hat nicht nur den Schutz des materiellen Vermögens im Blick, sondern auch den Schutz der Person als solcher. „Manchmal sprechen wir unsere Kundinnen und Kunden auf die Instrumente an, mit denen die Betreuung der Vermögenswerte und bestimmter persönlicher Aspekte für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit sichergestellt werden können“, führt Bidoli aus. „Dahinter steht das Ziel, Kontinuität zu gewährleisten bei der Betreuung des Vermögens wie auch der Person selbst, für den Fall, dass sie dazu nicht mehr selbst in der Lage sein sollte. Denn wenn keine Regelungen getroffen werden, kann dies zu Spannungen innerhalb der Familie führen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, auch solche Themen anzusprechen – selbst wenn sie nicht zum Vermögen im engeren Sinne gehören.“

Wir nehmen mehrmals jährlich an Treffen des Familienrats teil. Dort besprechen wir regelmäßig Fragen, die die Nachfolgeplanung im weiteren Sinne betreffen. Diese Offenheit ist eine der Besonderheiten, die uns auszeichnet. Anne-Lise Grandjean, Tax Adviser & Estate Planner bei der Banque de Luxembourg.
 
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Bernard Goffaux
Leiter Estate Planning
Christophe Delanghe
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Stefania Bidoli
Tax Adviser
 
Anne-Lise Grandjean
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