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Medien

Geldumschläge an Weihnachten: Geschenk oder Schenkung? Wie viel kann man seinen Angehörigen geben?

Wie viel kann man seinen Kindern und Enkeln schenken? Jedes Jahr kurz vor Weihnachten stehen Eltern und Großeltern vor der Frage, welche Geschenke sie zu diesem Anlass für ihre Familienangehörigen verteilen sollen.

Zwar sind solche Geschenke vom Betrag her meist recht bescheiden, in bestimmten Fällen können sie sich jedoch auf hohe Summen belaufen. Sind solche kleinen Aufmerksamkeiten schlicht klassische Geschenke oder echte Schenkungen?

Geschenk oder Schenkung? Diese Frage ist durchaus angebracht. Im Gegensatz zu einem Geschenk zu einem bestimmten Anlass unterliegt eine Schenkung einer Reihe von zivil- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Zudem wird eine Schenkung besteuert.

Worin unterscheidet sich eine Schenkung von einem Geschenk?

Das hängt im Wesentlichen vom Vermögen des Gebers und dem des Empfängers ab. In der Regel geht man davon aus, dass es sich um ein gewöhnliches oder traditionelles Geschenk handelt, solange die Beträge gering sind (in Relation zur Vermögenslage des Gebers). Denn solange diese Frage in den einschlägigen nationalen Gesetzen nicht genauer geregelt ist, hängt die Bedeutung der Geschenke in der Praxis von rein sachbezogenen Umständen ab, z. B. von der Vermögenslage des Gebers, dem Verwandtschaftsgrad zwischen Geber und Empfänger oder dem Ereignis, das Anlass für das Geschenk ist. In Belgien beispielsweise orientiert sich die Praxis oft an einem Höchstsatz von 1 % des Vermögens des Gebers pro Jahr (für einen oder mehrere Empfänger), wobei diese Obergrenze aber nicht gesetzlich festgeschrieben ist.

Die moderate Höhe der Beträge (im Vergleich zum Vermögen) soll eine Verarmung des Gebers ausschließen; sie stellt einen Anhaltspunkt dafür dar, ob es sich ein traditionelles Geschenk oder um eine echte Schenkung handelt. Was die Umstände anbelangt, die Anlass für diese Zuwendung sind, so spricht man von einem „traditionellen Geschenk“, wenn es anlässlich eines besonderen Ereignisses wie beispielsweise Weihnachten, Geburtstag oder Schulabschluss erfolgt.

Wie macht man ein Geschenk?

Kleinere Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke (moderate Summen) können einfach in einem Umschlag überreicht werden. Eine Banküberweisung ist ebenfalls möglich. In diesem Fall sollte als Verwendungszweck der Überweisung beispielsweise „Frohe Weihnachten“, „Prost Neujahr“ oder „Alles Gute zum Geburtstag“ stehen, damit deutlich wird, dass es sich um ein Geschenk und nicht um eine Schenkung handelt. Außerdem muss der Empfänger im Gegensatz zu einer Schenkung das Geschenk nicht formell annehmen.

Welche zivilrechtlichen Folgen hat ein traditionelles Geschenk?

Ein traditionelles Geschenk ist endgültig, d. h. die Entscheidung lässt sich nicht mehr rückgängig machen.

Im Gegensatz dazu kann eine Schenkung vom Geber widerrufen werden, z. B. wenn der Empfänger sich als undankbar erweist. Außerdem können die Beträge im Fall einer Teilung oder eines Nachlasses berücksichtigt werden.

Welche steuerrechtlichen Folgen hat ein Geschenk?

Im Gegensatz zu einer Schenkung gibt ein Gelegenheitsgeschenk nicht Anlass zur Erhebung von Schenkungs- oder Erbschaftssteuern. Was die Einkommensteuern betrifft, so gilt ein traditionelles Geschenk nicht als steuerpflichtiges Einkommen (des Empfängers) und ist somit auch nicht steuerlich abzugsfähig (durch den Geber). Dies gilt natürlich nur für den Fall eines dem Anlass angemessenen Geschenks, das beispielsweise zu Weihnachten, zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zur Taufe überreicht wird.

Stefania Bidoli
Tax and Estate Planner
 
Bernard Goffaux
Responsable Estate Planning
Christophe Delanghe
Senior Estate Planner