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Die Vorteile einer abgestimmten und wohl überlegten Nachfolgeplanung
Die Nachfolgeplanung ist eine gute Gelegenheit für eine Bilanz der familiären, persönlichen und Vermögenssituation. Viel zu oft wird die Weitergabe des Vermögens zu Lebzeiten ausschließlich an steuerlichen Aspekten ausgerichtet. Wer dabei allerdings ausschließlich an Steuern denkt, übersieht unter Umständen andere, ebenso wichtige Probleme, die nachträglich nur sehr schwer zu lösen sind.
Warum sollten Sie die Aufteilung Ihres Vermögens organisieren?
Mit der Planung des eigenen Erbes können Sie Probleme oder Befürchtungen vorwegnehmen, Konflikte vermeiden oder auch gewisse „Ungerechtigkeiten“ geraderücken, die Gesetze zur Regelung von Erbschaften verursachen. Wir möchten Ihnen gerne einige dieser planbaren Arrangements vorstellen.
Aspekte, die berücksichtigt werden sollten:
Regelung gewisser „Ungerechtigkeiten“
Vermeidung familiärer Konflikte
Schutz „schwächerer“ Erben
Beständigkeit des Vermögens
Regelung gewisser „Ungerechtigkeiten“
Die Nachfolgeregelung nach den Vorgaben des Code Civil führt nicht immer zum gewünschten Ergebnis. In diesem Fall, und unter Vorbehalt gewisser Bestimmungen im Code Civil wie zum Beispiel den Pflichtteilsregelungen, kann man immer, und schon zu Lebzeiten, gewisse Vorkehrungen treffen, um die Rechte aller Personen anzupassen und so eine Aufteilung zu erreichen, die stärker den eigenen Wünschen entspricht.
Häufig wird zugunsten des überlebenden Ehepartners von den Regelungen im Code Civil abgewichen. Der Code Civil enthält zwar eine ganze Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Interessen überlebender Ehepartner, in den Augen einiger Erblasser reichen diese jedoch nicht aus. Man kann den Schutz durch eine Schenkung oder ein Testament stärken, aber auch durch eine Anpassung des Ehevertrags, die Schaffung eines gemeinsamen Vermögens und/oder das Einfügen bestimmter Klauseln für die Aufteilung des Vermögens beim Tod des ersten Ehepartners.
Zudem kann man sein Vermögen ganz oder teilweise an Personen übertragen, die grundsätzlich keine Ansprüche auf das Erbe haben, zum Beispiel Enkel- oder Schwiegerkinder.
Mit einer Schenkung oder mit einem Testament zugunsten der Person, die man bedenken möchte, kann man seine Wünsche recht einfach umsetzen, so lange man den Pflichtteilsvorbehalt berücksichtigt.
Unterschiedliche steuerliche und rechtliche Aspekte
Die Schenkung hat nicht die gleichen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen wie ein Testament. Eine Schenkung kann, anders als ein Testament, die Steuerlast in Verbindung mit der Übertragung von Vermögen deutlich verringern. Rechtlich führt sie allerdings bei der schenkenden Person unmittelbar und unwiderruflich zu einer Minderung des Vermögens, während ein Testament die Weitergabe erst nach dem Tod regelt. Eine Schenkung kann allerdings mit einigen Bedingungen versehen werden, die unerwünschte Folgen zumindest teilweise verhindern.
Zudem kann man sein Vermögen ganz oder teilweise an Personen übertragen, die grundsätzlich keine Ansprüche auf das Erbe haben, zum Beispiel Enkel- oder Schwiegerkinder. Mit einer Schenkung oder mit einem Testamentzugunsten der Person, die man bedenken möchte, kann man seine Wünsche recht einfach umsetzen, solange man den Pflichtteilsvorbehalt berücksichtigt.
Die Schenkung hat nicht die gleichen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen wie ein Testament. Rechtlich führt sie dagegen bei der schenkenden Person unmittelbar und unwiderruflich zu einer Minderung des Vermögens, während ein Testament die Weitergabe erst nach dem Tod regelt. Eine Schenkung kann allerdings mit einigen Bedingungen versehen werden, die unerwünschte Folgen zumindest teilweise verhindern.
Andere mehr oder weniger ausgefeilte Möglichkeiten sind ein Lebensversicherungsvertrag, eine Société Simple oder eine Privatstiftung. Auch sie können je nach individueller Situation in Frage kommen.
Aber unabhängig von der gewählten Lösung muss sich der künftige Erblasser noch zu Lebzeiten proaktiv darum kümmern.
Vermeidung familiärer Konflikte
Streitereien zwischen Erben kommen leider häufig vor und können sich auf den Wert des Erbes, die Aufteilung persönlicher Dinge und manchmal auch auf unterschiedliche Vorstellungen von Gleichbehandlung oder Gerechtigkeit auswirken.
Innerhalb der Familie sind oft Gefühle im Spiel. Sie verstärken Spannungen und Ressentiments und machen Situationen, die ohne emotionale Belastung relativ einfach geregelt werden könnten, zu einer emotional extrem angespannten Angelegenheit.
Wer versucht, potenzielle Konflikte zwischen den Erben aufzudecken und so weit wie möglich zu verhindern, braucht einen Dialog zwischen den Familienmitgliedern, bei dem jede Person ihre Ansichten zur Sprache bringen kann und von den anderen angehört wird.
Wenn alle ihre Erwartungen, Befürchtungen oder auch ihre Enttäuschung äußern können, besteht die Möglichkeit, den familiären Kontext von den emotionalen Belastungen zu befreien und so einen Weg zu eröffnen für einvernehmliche Lösungen, in denen sich jedes Familienmitglied wiederfindet.
Sobald der emotionale Kontext überwunden ist, kommen die rechtlichen Instrumente zum Tragen, zum Beispiel die Schenkung zu Lebzeiten („donation-partage“), das Testament oder der (punktuelle oder allumfassende) Erbvertrag. So können die Vereinbarungen zwischen den Familienmitgliedern festgehalten und das Risiko von Konflikten im Todesfall verhindert werden.
Der Erbvertrag ist die beste Möglichkeit, um eventuelle Konflikte zwischen künftigen Erben zu verhindern. Der allumfassende (Familien-) Erbvertrag umfasst die Eltern und alle Kinder. Darin kann festgehalten werden, was welches Kind bereits erhalten hat oder erhalten wird, um sicherzustellen, dass alle gleich und fair behandelt werden. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erkennt jede Partei diese gleiche und faire Behandlung an und verzichtet darauf, bereits erfolgte oder künftige Schenkungen anzufechten und deren Verringerung oder Änderung zu verlangen.
Gleichbehandlung und Fairness heißt übrigens nicht zwingend, dass alle Erben genau das Gleiche erhalten müssen. Es geht vielmehr darum, dass alle der Meinung sind, angesichts dessen, was sie erhalten haben und unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und des gesamten familiären Kontexts gleich und fair behandelt worden zu sein.
Sobald der emotionale Kontext überwunden ist, können eventuell die rechtlichen Instrumente umgesetzt werden, die die Vereinbarungen zwischen den Familienmitgliedern besiegeln und so jegliches Konfliktpotenzial zum Todeszeitpunkt verhindern.
Schutz „schwächerer“ Erben
Der Begriff „schwächere“ Erben ist nicht eindeutig definiert und bedeutet in der Vorstellung jeder Person etwas anderes. Generell geht man davon aus, dass das Konzept alle Personen mit einer (geistigen oder körperlichen) Behinderung, psychischen Erkrankungen oder Verhaltensstörungen betrifft. Manche gehen noch weiter und betrachten auch Erben als schwächer, bei denen die Gefahr besteht, dass sie unter den Einfluss oder die Gewalt anderer Personen geraten, die sie als potenziell böswillig betrachten.
Häufig betrachten Personen auch ihre Ehepartner als schwächere Erben, die eines stärkeren Schutzes bedürfen. Der Schutzaspekt kommt auch regelmäßig bei Kindern oder Enkelkindern zur Sprache, die vor dem schlechten Einfluss des Schwiegersohns, der Schwiegertochter oder der gesamten Schwiegerfamilie geschützt werden sollen.
Angesichts der größeren Gefährdung soll die Planung hauptsächlich dazu dienen, Mechanismen einzurichten, die das Wohlergehen der erbenden Person selbst garantieren, und die sicherstellen, dass das vererbte Vermögen in deren bestem Interesse verwaltet und gleichzeitig vor dem potenziell negativen Einfluss böswilliger Menschen geschützt wird.
Generell wird der Schutz der Person oder des Vermögens einer erbenden Person mit Behinderung oder schwerwiegenden Problemen durch spezielle und komplexere Strukturen gesichert, so zum Beispiel eine (bestehende oder neu zu gründende) private oder gemeinnützige Stiftung.
In weniger schwerwiegenden Fällen kommt eine Lösung mit weniger Einschränkungen wie die Société Simple oder die Lebensversicherung in Betracht; beide erfüllen den Bedarf perfekt.
Beständigkeit des Vermögens
Ganz anders als bei der eigentlichen Planung des Erbes ist bei der Übertragung eines Familienunternehmens vor allem die Einrichtung von Grundsätzen der Unternehmensführung erforderlich, damit alle Familienmitglieder für ein gemeinsames Ziel an einem Strang ziehen. Dies gilt vor allem dann, wenn das Familienunternehmen an mehrere Personen mit eventuell unterschiedlichen Interessen vererbt werden soll.
Neben den Regeln für die Unternehmensführung ist es zudem wichtig, eventuelle Interessenkonflikte zwischen aktiven und passiven Gesellschaftern vorwegzunehmen, ohne den Bestand des Unternehmens zu gefährden.
Auch der Erhalt einer Sammlung oder das Bewahren eines Vermögens innerhalb der Familie ist eine häufige Sorge, vor allem dann, wenn mehrere Erben vorhanden sind.
Neben Schenkungen und anderen Testamenten erfordert die Übertragung eines Unternehmens häufig auch Satzungsänderungen, Aktionärsvereinbarungen oder auch eine Familiencharta, um alle Familienmitglieder auf das gemeinsame Ziel zu verpflichten.
Die Übertragung einer Sammlung kann gegebenenfalls auch über eine Société Simple, eine Privatstiftung oder ganz einfach durch eine Schenkung oder ein Testament erfolgen.
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