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Als Folge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit können sich Menschen in der Lage wiederfinden, dass sie ihre Interessen nicht mehr selbst vertreten können. Welche Vorkehrungen lassen sich für einen solchen Fall treffen?

Entwurf für ein neues Gesetz in Luxemburg

Bislang war die Vorsorge im Falle einer Geschäftsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder einer Krankheit in Luxemburg nicht gesetzlich geregelt. Das könnte sich jedoch bald ändern. In Frankreich und Belgien gibt es bereits seit einigen Jahren Gesetze über eine sogenannte Vorsorgevollmacht. Justizministerin Sam Tanson legte nun am 11. Januar 2023 einen Gesetzesentwurf vor, mit dem sich das Großherzogtum an den Modellen der beiden Nachbarländer orientiert.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Der Gesetzesentwurf über die Vorsorgevollmacht bietet ein Instrument, mit dem Menschen Vorsorge treffen können für den Schutz ihres Vermögens und ihrer Person im Bedarfsfall. In einem außergerichtlichen Verfahren, d. h. durch einen Mandatsvertrag, kann eine Person benannt werden, die die Sorge für den Vollmachtgeber und sein Vermögen übernimmt für den Fall, dass dieser geschäftsunfähig wird.

Wer kann eine Vorsorgevollmacht erteilen?

Voraussetzung ist, dass die bevollmächtigende Person volljährig ist und durch ihre Staatsangehörigkeit, ihren Wohnsitz oder im Großherzogtum gelegene Güter eine Verbindung zu Luxemburg besitzt. Auch Eltern von erwachsenen Menschen mit Behinderung können eine solche Vollmacht erteilen, um die Personen- und Vermögenssorge für ihr Kind nach dem eigenen Tod zu regeln.

Wer kann bevollmächtigt werden?

Inhalt und Umfang der Vollmacht werden vom Vollmachtgeber selbst festgelegt. Bevollmächtigt werden kann jede volljährige Person; der Umfang der Vollmacht und die mit ihr verbundenen Rechte, Pflichten und Grenzen können frei bestimmt werden.

Welche Form muss eine Vorsorgevollmacht haben?

Die Vollmacht kann als privater Vertrag (formlos) oder als notarielle Urkunde abgefasst werden. Eine notarielle Vollmacht kann jedoch umfangreicher sein und auch Rechte umfassen, die in einem privaten Vertrag nicht geregelt werden können, so z. B. die Vollmacht zum Verkauf von Immobilien oder Wertpapieren.

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Vollmacht im Zivilregister der Staatsanwaltschaft eingetragen werden muss, um rechtswirksam zu sein.

Ab wann gilt eine Vollmacht?

Die Vollmacht tritt nur dann in Kraft, wenn die Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers bestätigt und durch einen ausführlichen Arztbericht und mit Bescheinigung der Ursache (Gedächtnisverlust, Krankheit, Unfall etc.) anerkannt wird. Sie gilt, solange der Vollmachtgeber lebt. Nach seinem Tode gelten testamentarische Verfügungen. Möchten Sie mehr erfahren?

 
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