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Luxemburg
14, boulevard Royal, L-2449 Luxemburg
 
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8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
 
Wallonie - Brüssel
Chaussée de La Hulpe, 120 - 1000 Brüssel
Flandern
Kortrijksesteenweg 218 - 9830 Sint-Martens-Latem
 
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Hilfe und Barrierefreiheit

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Der Begriff „digitale Barrierefreiheit“ bezieht sich auf Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass Websites, mobile Apps und andere öffentliche Online-Kommunikationsdienste uneingeschränkt für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies betrifft die Wahrnehmbarkeit der dargebotenen Inhalte (d. h. eine erleichterte Sicht- und Hörbarkeit von Inhalten) sowie ihre Nutzbarkeit, ihre Verständlichkeit und ihre Eignung für den Einsatz assistiver Technologien.

Bei der Gewährleistung der digitalen Barrierefreiheit müssen alle Behinderungssituationen berücksichtigt werden, die sich auf die Nutzung öffentlicher Online-Kommunikationsdienste auswirken. Dazu gehören physische, sensorische, geistige, kognitive und psychische Behinderungen – unabhängig davon, ob sie dauerhafter oder vorübergehender Natur sind.

Unsere Politik zur Gewährleistung der Barrierefreiheit

Bei der Konzeption und Erstellung der Websites und mobilen Apps, die wir für unsere Kunden und für unsere Mitarbeiter bereitstellen, sind wir stets darauf bedacht, die digitale Barrierefreiheit der bereitgestellten Elemente zu gewährleisten.

Richtlinie (EU) 2016/2102

Gemäß Artikel 47 des Gesetzes 2005-102 vom 11. Februar 2005 für die Gleichheit der Rechte und Chancen, die Teilhabe und Staatsbürgerschaft von Menschen mit Behinderungen, mit dem die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 2. Dezember 2016 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen umgesetzt wurde, und gemäß ihren eigenen Ambitionen und Verpflichtungen verpflichtet sich unsere Gruppe, die Barrierefreiheit ihrer Websites (Internet, Intranet und Extranet) und mobilen Apps sicherzustellen.

Richtlinie (EU) 2019/882 (Rechtsakt zur Barrierefreiheit)

Die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und die nationalen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie beziehen sich auf digitale Produkte, Materialien und Dienstleistungen für Privatkunden. Diese müssen die Barrierefreiheitsanforderungen, die in der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 festgelegt sind, demzufolge zu 100 % erfüllen.

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit beschreibt die Modalitäten und die Ergebnisse einer Überprüfung der Barrierefreiheit.

Erklärungen zur Barrierefreiheit

Bei einer Überprüfung der Barrierefreiheit wird untersucht, inwieweit die entsprechenden Vorgaben im Verhältnis zu einem Bezugsrahmen eingehalten werden.
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit beschreibt die Modalitäten und Ergebnisse der Überprüfung.

Im zweiten Quartal 2025 fand eine Überprüfung statt, bei der Defizite festgestellt wurden. Diese werden schrittweise behoben, wie in einer Erklärung über die festgestellten Defizite dargelegt ist, die der Regulierungsbehörde OSAPS vorgelegt wurde.

Es fanden Überprüfungen der drei folgenden digitalen Dienste statt:

Hilfe bei der Nutzung dieser Website

Hauptmenü

Die Website verfügt über ein Hauptmenü, über das die verschiedenen Website-Bereiche aufgerufen werden können.
Das Menü befindet sich stets an derselben Stelle, unabhängig davon, welche Seite aktuell geöffnet ist.

Andere Navigationselemente

Ganz unten auf der Seite befindet sich ein Link zu einer Sitemap

Struktur der Seiten

Alle Seiten haben eine identische Grundstruktur, die mehrere vordefinierte Bereiche umfasst:

  • Das Hauptmenü, das einen Überblick über alle Bereiche der Website bietet
  • Das Banner oder der Kopfbereich („Header“) der Seite
  • Der Hauptinhalt
  • Die untergeordneten Navigationselemente für den aufgerufenen Bereich

Untergeordnete Navigationselemente für den aufgerufenen Bereich

Dank der untergeordneten Navigationselemente für jeden Bereich der Website präsentieren sich dem Nutzer zwei Navigationsstufen: das Hauptmenü ganz oben auf der Website und die untergeordneten Navigationsmöglichkeiten für den aktuell geöffneten Bereich. Diese Unterteilung in mehrere Ebenen ermöglicht einen besseren Überblick über die Inhalte des jeweiligen Bereichs.

Feedback und Kontakt

Im Falle einer Beschwerde kann sich der Kunde der Banque de Luxembourg oder jeder sonstige Berechtigte (nachfolgend der „Beschwerdeführer“) an seinen persönlichen Berater wenden oder die Beschwerde direkt an die Rechtsabteilung richten:

  • Auf dem Postweg an folgende Adresse:
    Banque de Luxembourg, Rechtsabteilung
     14, boulevard Royal,
    L-2449 Luxemburg
  • Über das Beschwerdeformular
     

Um eine zügige Bearbeitung von Beschwerden zu ermöglichen, sind diese klar zu formulieren. Der Beschwerdeführer muss eine detaillierte und chronologische Zusammenfassung des Sachverhalts erstellen, der Anlass zur Beschwerde gibt, sowie alle zusätzlichen ihm zur Verfügung stehenden Informationen (Transaktionsdaten, Brief- oder E-Mail-Korrespondenz mit der Banque de Luxembourg) bereitstellen. Zur Identifizierung muss der Beschwerdeführer eine Kopie seines gültigen Ausweises vorlegen. Wird die Beschwerde für eine dritte (natürliche oder juristische) Person eingereicht, muss der Beschwerdeführer außerdem seine Vertretungsvollmacht vorlegen.

Die Banque de Luxembourg versendet innerhalb von 10 Geschäftstagen nach Eingang der Beschwerde eine Empfangsbestätigung, es sei denn, es konnte bereits eine Antwort innerhalb derselben Frist ergehen.

Liegt dem Beschwerdeführer eine solche Empfangsbestätigung vor, muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde eine Antwort an ihn ergehen. Sofern eine Antwort innerhalb dieser Frist nicht möglich ist, muss die Banque de Luxembourg den Beschwerdeführer über die Gründe für die Verzögerung informieren und das Datum nennen, an dem die Prüfung der Beschwerde voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

Rechtsmittel

Sofern die von der Banque de Luxembourg vorgeschlagene Lösung für den Beschwerdeführer nicht zufriedenstellend ist, kann dieser seine Beschwerde innerhalb eines Jahres ab dem Datum, an dem er seine anfängliche Beschwerde bei der Banque de Luxembourg eingereicht hat, schriftlich an das OSAPS richten:

Feedback und Kontakt

Im Falle einer Beschwerde kann sich der Kunde der Banque de Luxembourg oder jeder sonstige Berechtigte (nachfolgend der „Beschwerdeführer“) an seinen persönlichen Berater wenden oder die Beschwerde an die Rechtsabteilung richten:

  • Auf dem Postweg an folgende Adresse:
    Banque de Luxembourg, Niederlassung Belgien
    120, Chaussée de La Hulpe
    1000 Brüssel
  • Über das Kontaktformular
     

Um eine zügige Bearbeitung von Beschwerden zu ermöglichen, sind diese klar zu formulieren. Der Beschwerdeführer muss eine detaillierte und chronologische Zusammenfassung des Sachverhalts erstellen, der Anlass zur Beschwerde gibt, sowie alle zusätzlichen ihm zur Verfügung stehenden Informationen (Transaktionsdaten, Brief- oder E-Mail-Korrespondenz mit der Banque de Luxembourg) bereitstellen. Zur Identifizierung muss der Beschwerdeführer eine Kopie seines gültigen Ausweises vorlegen. Wird die Beschwerde für eine dritte (natürliche oder juristische) Person eingereicht, muss der Beschwerdeführer außerdem seine Vertretungsvollmacht vorlegen.

Die Banque de Luxembourg versendet innerhalb von fünf Geschäftstagen nach der Beschwerde eine Empfangsbestätigung, es sei denn, es konnte bereits eine Antwort innerhalb derselben Frist ergehen.

Liegt dem Beschwerdeführer eine solche Empfangsbestätigung vor, muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde eine Antwort an ihn ergehen. Sofern eine Antwort innerhalb dieser Frist nicht möglich ist, muss die Banque de Luxembourg den Beschwerdeführer über die Gründe für die Verzögerung informieren und das Datum nennen, an dem die Prüfung der Beschwerde voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

Rechtsmittel

Sofern die von der Banque de Luxembourg vorgeschlagene Lösung für den Beschwerdeführer nicht zufriedenstellend ist, kann dieser seine Beschwerde innerhalb eines Jahres ab dem Datum, an dem er seine anfängliche Beschwerde bei der Banque de Luxembourg eingereicht hat, schriftlich an das OSAPS richten: