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WICHTIG: BETRUGSRISIKO

Es finden derzeit Kontaktaufnahmen durch Personen statt, die unter missbräuchlicher Verwendung des Namens, des Logos und der Adresse der Banque de Luxembourg vorgeben, für die Bank zu arbeiten, um betrügerische Spar- und Anlageprodukte anzubieten.

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WICHTIG: BETRUGSRISIKO

Es finden derzeit Kontaktaufnahmen durch Personen statt, die unter missbräuchlicher Verwendung des Namens, des Logos und der Adresse der Banque de Luxembourg vorgeben, für die Bank zu arbeiten, um betrügerische Spar- und Anlageprodukte anzubieten.

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Ab dem 1. Dezember 2020 sind Schenkungen von beweglichem Vermögen in Belgien registierungspflichtig. Bernard Goffaux, Leiter Estate Planning, erläutert in diesem Video die bedeutendsten Änderungen und deren Auswirkungen.

Gemäß belgischem Recht war es Personen mit Wohnsitz in Belgien bisher möglich, für die Vornahme von Schenkungen die Dienste eines ausländischen Notars in Anspruch zu nehmen.

Schenkungen beweglichen Vermögens (Geldbeträge Wertpapierportfolios, Kunstwerke) waren sowohl mit als auch ohne Beteiligung eines Notars möglich. Bei anderen Arten von Schenkungen hingegen (wie z. B. Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt oder Schenkungen von Namensaktien) war die Hinzuziehung eines Notars zwingend erforderlich.

Ab dem 1. Dezember 2020 werden sich dahingehend einige Dinge ändern ...

  1. Wie sieht der Rechtsrahmen aus?
  2. Welche Änderungen treten zum 1. Dezember 2020 in Kraft, und haben diese rückwirkende Folgen?
  3. Was sind die konkreten Auswirkungen dieser Änderung, und wie hoch wird die Besteuerung von Schenkungen in Belgien ausfallen?
 

(Video in französischer Sprache)

Weitere Informationen über diese neue Bestimmung erfahren Sie in unserer ausführlichen Analyse.

 
SCHENKUNGEN VOR EINEM AUSLÄNDISCHEN NOTAR
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Bernard Goffaux
Leiter Estate Planning
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