- KONTAKTIEREN SIE IHREN BERATER ODER IHRE BERATERIN per Telefon oder Secure Mail, oder vereinbaren Sie einen Termin vor Ort für ein persönliches Gespräch.
- NUTZEN SIE UNSERE E-BANKING-WEBSITE ODER UNSERE MOBILE BANKING APP, die rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie verfügbar sind. So können Sie jederzeit Ihre Konten abfragen, Überweisungen tätigen, die Performance von Investmentfonds abrufen und aktuelle Nachrichten der Banque de Luxembourg lesen.
Aus gegebenem Anlass empfehlen wir derzeit die Kontaktaufnahme per Telefon oder über unsere gesicherten digitalen Kanäle. Für ein persönliches Gespräch mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bitten wir Sie um vorherige Terminabsprache.
Aktuell werden zahlreiche betrügerische E-Mails mit dem Ziel verbreitet, Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten und Ihre Bankdaten zu erlangen. Wir bitten Sie daher um Wachsamkeit. Wir möchten daran erinnern, dass die Banque de Luxembourg und LuxTrust Sie niemals direkt in einer E-Mail, einer SMS oder am Telefon dazu auffordern werden, sich auf Ihrer verschlüsselten Seite anzumelden und/oder Ihre Passwörter bzw. Ihre PIN-Codes zu Ihren Bankkonten und -karten anzugeben.
Am 15. Oktober 2020 genehmigte das spanische Parlament die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (Gesetz 5/2020). Diese Steuer (FTT) tritt am 16. Januar 2021 in Kraft.
Was ist der Anwendungsbereich dieser Steuer?
Diese neue Steuer ist vergleichbar mit der in Frankreich geltenden Steuer auf Finanztransaktionen. Sie gilt für jeden entgeltlichen Erwerb von börsennotierten Aktien, die von spanischen Unternehmen mit einer Börsenkapitalisierung von mehr als 1 Mrd. EUR ausgegeben werden.
Ferner betrifft diese Steuer den Erwerb von Aktien, die im Rahmen der Umwandlung von Anleihen erhalten wurden, sowie den Erwerb von Aktien, die durch Investmentzertifikate repräsentiert werden.
Im Jahr 2021 gilt diese Steuer für 56 spanische Wertpapiere.
Sie fällt jedoch weder bei Käufen auf dem Primärmarkt (Neuemission von Aktien) noch beim Verkauf von Aktien an.
Wer ist von dieser Steuer betroffen?
Diese Steuer betrifft alle Anleger, unabhängig von ihrem Wohnsitzland und unabhängig von dem Ort, an dem die Transaktion durchgeführt wird.
Wie wird diese Steuer berechnet?
Die Steuer beträgt 0,2 % des Kaufbetrags (ohne mit dem Kauf verbundene Gebühren).
Was bedeutet dies konkret für Sie als Kunde der Banque de Luxembourg?
Die Steuer wird zum Zeitpunkt der Transaktion automatisch von unserer Bank berechnet und einbehalten.
Sollten Sie Ihrerseits (ohne Intervention durch die Bank) einen entgeltlichen Erwerb (insbesondere durch Übertragung von dieser Steuer unterliegenden Wertpapieren) tätigen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, damit wir den erforderlichen Abzug vornehmen können.
Stand 11.01.2021.
Sie wünschen weitere Informationen zu den Auswirkungen dieser neuen Steuer? Profitieren Sie von der Expertise unserer Spezialisten im Bereich Estate Planning
