Gesetzentwurf zur Einführung einer einheitlichen Steuerklasse „U“ ab 2028
Am 6. Januar 2026 veröffentlichte die luxemburgische Regierung den Gesetzentwurf Nr. 8676. Er betrifft die geplante Einführung der Steuerklasse „U“ ab dem Jahr 2028, die künftig zur einzigen Einkommensteuerklasse für natürliche Personen werden soll. Erklärtes Ziel ist es, das System einfacher und neutraler in Bezug auf den Familienstand (ledig, verheiratet oder eingetragene Partner) zu gestalten.
Der Inhalt des vorliegenden Artikels richtet sich an in Luxemburg ansässige Personen.
Der Gesetzentwurf sieht eine umfassende Reform vor, die auf den Prinzipien der Individualbesteuerung und der Neutralität im Hinblick auf den Familienstand beruht. Die einheitliche Steuerklasse soll die drei derzeit geltenden Steuerklassen ersetzen. Dabei ist eine Übergangszeit vorgesehen, in der Ehepaare und eingetragene Partner für einen Zeitraum von 25 Jahren weiterhin in den Genuss einer gemeinsamen Veranlagung kommen können. Für ihre Besteuerung soll in diesem Fall ein auf der derzeitigen Klasse 2 beruhender Tarif gelten.
1. Hauptzweck der Reform
Ab dem 1. Januar 2028 wird sich das System für die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen in Luxemburg grundlegend ändern:
- Die drei bestehenden Steuerklassen (Klasse 1 für Ledige ohne Kinder, Klasse 1a für Alleinerziehende/Rentner/Verwitwete und Klasse 2 für zusammen veranlagte Ehegatten oder Partner) werden zu einer einzigen Klasse zusammengefasst: der einheitlichen Steuerklasse „U“.
- Das System wird in mehreren Etappen auf das Prinzip der Individualbesteuerung umgestellt.
- Alle Steuerzahler werden künftig nach einem einheitlichen Tarif besteuert, unabhängig vom Familienstand. Die familiäre Situation wird somit keinen unmittelbaren Einfluss mehr auf den Steuersatz haben.
Ziel ist es, das Steuersystem einfacher und gerechter zu gestalten und Personen nicht mehr auf Grundlage ihrer Familiensituation steuerlich zu benachteiligen oder zu begünstigen (z. B. durch die unterschiedliche Besteuerung von alleinstehenden Personen und Paaren).
Ändert sich die Familiensituation, so gilt dennoch weiterhin derselbe Steuertarif. Der Steuerzahler profitiert so von einer größeren Vorhersehbarkeit und finanziellen Stabilität.
2. Was sich konkret ändern wird
Ein vereinfachter, neutraler Steuertarif
Ab dem 1. Januar 2028 werden Personen, die erstmals steuerpflichtig werden oder die derzeit den Steuerklassen 1 oder 1a angehören, entsprechend dieser neuen Klasse besteuert.
Für sie gelten die Steuersätze gemäß der folgenden Tabelle*:
| 0 % | für die Einkommensgruppe unterhalb von | 26.650 € | |
| 11 % | für die Einkommensgruppe zwischen | 26.650 € | und 31.500 € |
| 14 % | für die Einkommensgruppe zwischen | 31.500 € | und 35.500 € |
| 19 % | für die Einkommensgruppe zwischen | 35.500 € | und 39.400 € |
| 25% | für die Einkommensgruppe zwischen | 39.400 € | und 44.400 € |
| 32 % | für die Einkommensgruppe zwischen | 44.400 € | und 49.500 € |
| 39 % | für die Einkommensgruppe zwischen | 49.500 € | und 117.500 € |
| 40 % | für die Einkommensgruppe zwischen | 117.500 € | und 176.200 € |
| 41 % | für die Einkommensgruppe zwischen | 176.200 € | und 234.800 € |
| 42 % | für die Einkommensgruppe oberhalb von | 234.800 € |
* Quelle: Regierung des Großherzogtums Luxemburg
Übergangsregelung (Klasse 2 nach dem alten Modell)
Steuerzahler, die bis zum 1. Januar 2028 zusammen veranlagt wurden, können 25 Jahre lang weiterhin gemäß dem Tarif der alten Klasse 2 besteuert werden. Während dieser Zeit haben sie stets die Möglichkeit, in die Steuerklasse „U“ zu wechseln, können diese Entscheidung danach aber nicht mehr rückgängig machen. Sollte es in diesem Zeitraum zu einer Scheidung oder zum Tod des Partners kommen, so würde der Anspruch auf eine Besteuerung nach dem Tarif der alten Klasse 2 noch fünf Jahre lang (statt wie bisher drei Jahre lang) weiter bestehen.
3. Weitere in Verbindung damit angekündigte Maßnahmen
Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags
Gemäß dem neuen Steuertarif, der für die Klasse „U“ gelten soll, wird sich der steuerliche Grundfreibetrag fast verdoppeln: So soll er von derzeit 13.230 EUR für Klasse 1 auf 26.650 EUR steigen.
Infolgedessen führt dieser neue Tarif zu einer Senkung des durchschnittlichen Steuersatzes.
Der Regierung zufolge profitieren alle Steuerzahler, die derzeit den Steuerklassen 1 und 1a angehören, mit dem neuen Tarif von einer günstigeren Besteuerung. Dasselbe gilt für etwa 85 % der Steuerzahler in Steuerklasse 2. Der Finanzminister hat angekündigt, dass die luxemburgische Steuerverwaltung ACD (Administration des contributions directes) zu gegebener Zeit einen Simulator bereitstellen wird, der Steuerzahler bei der Wahl zwischen einer Beibehaltung der Steuerklasse 2 und einem Umstieg auf das neue Modell unterstützen soll (wobei dieser Umstieg endgültig wäre).
Zusätzliche Maßnahmen für Familien
- Es wird ein „Kleinkind“-Freibetrag in Höhe von 5.400 EUR pro Kind (im Alter von 0 bis 3 Jahren) eingeführt.
- Beiträge für eine freiwillige Rentenversicherung zugunsten eines Ehegatten bzw. Partners, der eingeschränkt erwerbstätig ist oder seine Erwerbstätigkeit eingestellt hat, sind als Sonderausgaben absetzbar.
- Die Steuergutschrift für Alleinerziehende erhöht sich auf 4.800 EUR.
- Der Freibetrag für Kinder, die nicht dem Haushalt des Steuerzahlers angehören, erhöht sich auf 5.928 EUR.
Höhere Obergrenzen für die steuerliche Abzugsfähigkeit
- Die Obergrenze für die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen sowie Versicherungsprämien und -beiträgen wird von derzeit 672 EUR auf 900 EUR angehoben.
- Die jährlich absetzbare Summe von Beiträgen zu einem Bausparvertrag erhöht sich für Personen zwischen 18 und 40 Jahren von 1.344 EUR auf 1.500 EUR und in allen anderen Fällen von 672 EUR auf 900 EUR.
- Der Pauschalfreibetrag für die Kosten von Haushaltsdienstleistungen, Hilfs- und Pflegeleistungen für pflegebedürftige Personen sowie für die Kinderbetreuung erhöht sich von 5.400 EUR auf 6.000 EUR.
Einführung eines Indexierungsmechanismus für den Steuertarif
Zudem wird die Einführung eines Indexierungsmechanismus für den Steuertarif vorgeschlagen, der im Anschluss an drei Indextranchen ausgelöst wird.
4. Erwartete Auswirkungen
- Für die Mehrheit der Steuerzahler dürfte sich die persönliche Steuerlast durch die Umstellung reduzieren.
- Das Finanzministerium hat zudem Beispiele mit konkreten Zahlen veröffentlicht.
- Für eine Minderheit von Paaren – insbesondere solche, bei denen eine Person fast das gesamte Haushaltseinkommen verdient – könnte sich die Steuerlast im Vergleich zum alten Modell jedoch erhöhen.
Der Entwurf wird den normalen Gesetzgebungsprozess durchlaufen, einschließlich der Prüfung durch den Staatsrat, und es ist möglich, dass Änderungsanträge gestellt werden.
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