Luxemburg
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WICHTIG: BETRUGSRISIKO

Es finden derzeit Kontaktaufnahmen durch Personen statt, die unter missbräuchlicher Verwendung des Namens, des Logos und der Adresse der Banque de Luxembourg vorgeben, für die Bank zu arbeiten, um betrügerische Spar- und Anlageprodukte anzubieten.

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Es finden derzeit Kontaktaufnahmen durch Personen statt, die unter missbräuchlicher Verwendung des Namens, des Logos und der Adresse der Banque de Luxembourg vorgeben, für die Bank zu arbeiten, um betrügerische Spar- und Anlageprodukte anzubieten.

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Wenn man seine Angehörigen gegen die Wechselfälle des Lebens absichern will, gehört dazu insbesondere, die Vermögensübertragung frühzeitig zu regeln. In diesem Zusammenhang sind bestimmte erbrechtliche Vorschriften zu beachten, um etwaige Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden und eine friedliche, nachhaltige Übertragung des Vermögens zu gewährleisten.

Wer legt die Vorschriften fest?

Die Vorschriften für die Aufteilung des Vermögens zwischen den verschiedenen Erben des Verstorbenen sind im luxemburgischen Zivilgesetzbuch (Code Civil) festgelegt. Für Betriebs- oder Privatvermögen gelten hierbei dieselben Vorschriften.

Wer erbt?

Üblicherweise erben die Verwandten in gerader Linie (in der Regel in absteigender Linie, d. h. die Kinder) und der überlebende Ehegatte. Bei kinderlosen Paaren ist der überlebende Ehegatte grundsätzlich der Alleinerbe. Bei Erbfällen ohne Ehegatte und Kinder geht der Nachlass im Allgemeinen an die Eltern (Verwandte in aufsteigender Linie), Brüder und Schwestern sowie Neffen und Nichten (Verwandte in der Seitenlinie).

Starre Vorschriften?

Von diesen Vorschriften kann abgewichen werden, insbesondere durch die Aufstellung eines Testaments. In diesem Fall müssen lediglich die Vorschriften für den Pflichtteil beachtet werden. Nachkommen (Pflichterben nach luxemburgischem Recht) haben Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil am Nachlass ihrer Eltern, der sich nach der Anzahl der am Nachlass beteiligten Kinder richtet. Dieser Pflichtteil wird zu gleichen Teilen zwischen allen Kindern des Verstorbenen aufgeteilt.

Wie sieht es mit der Erbschaftsteuer aus?

Steuerlich ist nur das Erbe, das nach den Vorschriften des Code Civil direkte Nachkommen und der überlebende Ehegatte, bei vorhandenen oder nicht vorhandenen gemeinsamen Kindern erhalten, von der Erbschaftsteuer befreit. Alle anderen Fälle sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Wer berät bei rechtlichen und steuerlichen Aspekten?

Unsere Experten für Vermögens-Engineering sind auf luxemburgisches und internationales Recht spezialisiert. Sie unterstützen Sie bei spezifischen Fragen zu Ihrem Privat- und Betriebsvermögen und machen Sie auf die finanziellen, steuerlichen und vermögensrechtlichen Konsequenzen Ihrer Entscheidungen aufmerksam.

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