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Im Zuge aktueller technologischer Entwicklungen werden sich auch Ihre Zahlungsdienste bei der Banque de Luxembourg weiterentwickeln. Dank technischer Fortschritte können wir Ihnen künftig neue Funktionen im Rahmen unserer Zahlungsdienste bieten: Echtzeitüberweisungen ermöglichen eine schnellere Abwicklung von Zahlungen und die Überprüfung der Zahlungsempfänger sorgt für eine erhöhte Sicherheit. Hier können Sie mehr über diese neuen Funktionen erfahren.

Ich bin Privatkunde:
(Nutzer des Online-Banking-Service über die E-Banking-Website / BL Mobile Banking-App)

Ich bin professioneller Kunde:
MultiLine-Nutzer

Ich bin Privatkunde (Nutzer des Online-Banking-Service über die E-Banking-Website / BL Mobile Banking-App)

Verfügbarkeit von Echtzeitüberweisungen

Seit dem 9. Januar 2025 können Sie Echtzeitüberweisungen erhalten. Ab dem 9. Oktober können Sie zudem an allen Tagen rund um die Uhr Echtzeitüberweisungen in weniger als 10 Sekunden ausführen.

Was versteht man unter einer Echtzeitüberweisung?

Bei einer Echtzeitüberweisung handelt es sich um eine Banktransaktion, die umgehend ausgeführt wird. Echtzeitüberweisungen sind nur in Euro und innerhalb des SEPA-Raums (Single Euro Payments Area) möglich1. Im Gegensatz zu herkömmlichen Überweisungen, deren Ausführung mehrere Stunden oder sogar Tage dauern kann, sind die Gelder bei Echtzeitüberweisungen für den Zahlungsempfänger innerhalb von 10 Sekunden verfügbar. Echtzeitüberweisungen stellen eine bedeutende Neuerung im Zahlungsverkehr dar.

Welcher Höchstbetrag ist bei der Banque de Luxembourg für Überweisungen mit den
Online-Banking-Tools zulässig?

Unabhängig davon, ob es sich um Echtzeitüberweisungen handelt, gilt für Ihre Online-Banking-Tools ein tägliches Überweisungslimit von 10.000 EUR2. Sie können dieses Limit eigenständig in Ihrem E-Banking-Bereich heruntersetzen oder auf bis zu 50.000 EUR erhöhen2,3.

Sind Echtzeitüberweisungen mit allen Konten bei der Banque de Luxembourg möglich?

Echtzeitüberweisungen sind nur von einem Girokonto aus möglich, das auf Euro oder auf eine andere nicht exotische Währung lautet (wobei in diesem Fall eine Konvertierung in Euro erforderlich wird)4. Sparkonten stehen für Echtzeitüberweisungen nicht zur Verfügung.

Wie kann ich eine Echtzeitüberweisung durchführen?
  1. Öffnen Sie Ihren E-Banking-Bereich oder Ihre BL Mobile Banking-App
  2. Veranlassen Sie die Überweisung
  3. Wenn Ihre Transaktion als Echtzeitüberweisung ausgeführt werden kann, können Sie auswählen, ob Sie diese Möglichkeit nutzen möchten oder nicht.

Werde ich darüber informiert, wenn meine Überweisung nicht ausgeführt worden ist?

Sollte Ihre Echtzeitüberweisung fehlschlagen, werden Sie in Ihrem E-Banking-Bereich und über die gesicherte Mailbox darüber informiert.

Fällt für eine Echtzeitüberweisung eine höhere Gebühr an als für eine herkömmliche Überweisung?

Für Echtzeitüberweisungen fallen die gleichen Gebühren an wie für herkömmliche Überweisungen. Bitte informieren Sie sich über die vollständigen Gebühren und Konditionen der Bank, die bei Ihrem Berater oder auf unserer entsprechenden Seite verfügbar sind.

Stetige Verbesserung der Zahlungssicherheit durch Überprüfung des Zahlungsempfängers (VOP)

Zur Erhöhung der Sicherheit bei Echtzeitüberweisungen und herkömmlichen Überweisungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums (Single Euro Payments Area)5 erfolgt ab dem 9. Oktober 2025 vor der Ausführung jeder Transaktion die Verifizierung des Zahlungsempfängers (VOP – Verification of Payee).

Durch diese EU-weit geltende Neuregelung soll Betrug verhindert werden, indem überprüft wird, ob die Angaben zur Kontobezeichnung des Empfängers und zur IBAN miteinander übereinstimmen.

Wie läuft die Überprüfung des Zahlungsempfängers ab?

Wenn Sie eine einmalige Zahlung veranlassen, einen Dauerauftrag einrichten oder einen neuen Zahlungsempfänger eingeben, überprüft die Bank, ob der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers (oder der Firmenname) mit dem Namen übereinstimmt, der für die IBAN hinterlegt wurde.

Beispiele

Sie wollen eine Überweisung an Herrn Alain Dupont tätigen.

A. Sie geben den Namen des Zahlungsempfängers korrekt ein, sodass er mit dem für die IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Die Übereinstimmung wird bestätigt und Sie können mit Ihrer Überweisung fortfahren.

B. Sie geben fälschlicherweise „Alain Dupond“ anstatt „Alain Dupont“ an. In diesem Fall wird der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers teilweise bestätigt. Die Bank des Zahlungsempfängers schlägt Ihnen eine genaue Entsprechung des Namens vor. Wenn Sie den Vorschlag akzeptieren, wird die exakte Übereinstimmung des Zahlungsempfängers bestätigt. Wenn Sie ihn ablehnen und mit Ihren eigenen Angaben fortfahren, tragen Sie das Fehlerrisiko, das mit einer Überweisung an einen falschen Zahlungsempfänger verbunden ist.

C. Die Übereinstimmung mit Herrn Alain Dupont wird nicht bestätigt. Sie können Ihre Auswahl anpassen oder Ihre Überweisung mit dem von Ihnen angegebenen Namen des Zahlungsempfängers ausführen, wobei Sie in diesem Fall das Fehlerrisiko tragen, das mit einer Überweisung an einen falschen Zahlungsempfänger verbunden ist.

D. Es ist nicht möglich, die Übereinstimmung zu überprüfen (z. B. technischer Fehler, geschlossenes Konto des Zahlungsempfängers). Sie können Ihre Überweisung abbrechen oder diese trotzdem fortsetzen. Wenn das Konto Ihres Zahlungsempfängers geschlossen wurde, ist es nicht möglich, die Überweisung auszuführen. Sie werden in diesem Fall dazu aufgefordert, die Kontoinformationen Ihres Zahlungsempfängers anzupassen.

Sie leisten regelmäßig Zahlungen an eine Versicherungsgesellschaft, bei der Sie mehrere Verträge abgeschlossen haben (Lebens-, Kfz- und Krankenversicherung). Wie kann dieser Zahlungsempfänger unter Angabe der jeweiligen Vertragsart in die Liste aufgenommen werden?

Damit eine vollständige Übereinstimmung Ihres Zahlungsempfängers bestätigt werden kann, muss die in dem Feld „Name oder Firmenbezeichnung“ angegebene Bezeichnung des Zahlungsempfängers mit dem Namen übereinstimmen, der für die IBAN hinterlegt ist (z. B. Bâloise assurances Luxembourg S.A).

Damit eine vollständige Übereinstimmung Ihres Zahlungsempfängers bestätigt werden kann, muss die in dem Feld „Name oder Firmenbezeichnung“ angegebene Bezeichnung des Zahlungsempfängers mit dem Namen übereinstimmen, der für die IBAN hinterlegt ist (z. B. Ethias assurances S.A).

Darüber hinaus können Sie über das Feld „Zusätzliche Informationen“ Ihren Zahlungsempfängern einen personalisierten Namen zuordnen, um sie leichter erkennen zu können (z. B. mit einem Hinweis auf die jeweilige Vertragsart).

Durch die Möglichkeit der Personalisierung Ihrer Zahlungsempfänger können Sie Ihre regelmäßigen Zahlungen (Miete, Gas, Strom, Telefon usw.) vereinfachen.

Findet bei Daueraufträgen auch eine Überprüfung der Zahlungsempfänger statt?

Zahlungsempfänger werden bei der Einrichtung neuer Daueraufträge geprüft. Bei bestehenden Daueraufträgen erfolgt keine Überprüfung, wenn sie nicht angepasst werden.

Werden Zahlungsempfänger in allen Ländern überprüft?

Eine Überprüfung des Zahlungsempfängers ist noch nicht für alle Länder des SEPA-Raums6 möglich. Dies betrifft insbesondere jene Länder, in denen der Euro nicht die offizielle Währung ist, z. B. Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Ungarn, Island, Liechtenstein, Norwegen, Polen, Rumänien und Schweden. Für diese Länder (genauso wie für die Schweiz und Großbritannien) wird Ihnen keine Überprüfung des Zahlungsempfängers angeboten.


1,5,6Eine Aufstellung der Mitgliedsländer des SEPA-Raums ist hier verfügbar

2Tägliches Gesamtüberweisungslimit pro Konto für alle Kontoinhaber und -bevollmächtigten. Für bestimmte Kundenprofile wird das Limit anhand vordefinierter Kriterien angepasst (z. B. institutionelle Kunden, Initiatoren von Investmentfonds)

3Tägliches maximales Überweisungslimit für alle Kontoinhaber und -bevollmächtigten

4Eine Aufstellung der für Echtzeitüberweisungen zugelassenen und nicht zugelassenen Währungen erhalten Sie von Ihrem Berater.

Ich bin professioneller Kunde: MultiLine-Nutzer

Verfügbarkeit von Echtzeitüberweisungen

Ab dem 9. Oktober können Sie an allen Tagen rund um die Uhr über Ihr MultiLine-Interface in weniger als 10 Sekunden Echtzeitüberweisungen ausführen und erhalten.

Was versteht man unter einer Echtzeitüberweisung?

Bei einer Echtzeitüberweisung handelt es sich um eine Banktransaktion, die umgehend ausgeführt wird. Echtzeitüberweisungen sind nur in Euro und innerhalb des SEPA-Raums (Single Euro Payments Area) möglich1. Im Gegensatz zu herkömmlichen Überweisungen, deren Wertstellung mehrere Stunden oder sogar Tage dauern kann, sind die Gelder bei Echtzeitüberweisungen innerhalb von 10 Sekunden verfügbar. Echtzeitüberweisungen stellen eine bedeutende Neuerung im Zahlungsverkehr dar.

Welcher Höchstbetrag ist bei der Banque de Luxembourg für Echtzeitüberweisungen über
MultiLine zulässig?

Für Ihr Konto wurde ein standardmäßiges Tageslimit2 festgelegt, das Sie über Ihr MultiLine-Interface eigenständig3 heruntersetzen oder auf bis zu 1 Mio. EUR erhöhen können.

Aus Gründen der Sicherheit und der Betrugsbekämpfung sind Echtzeitüberweisungen über Ihr Interface ausschließlich an Werktagen in Luxemburg zwischen 5:00 und 18:00 Uhr möglich.

Für Ihre herkömmlichen Überweisungen gilt weiterhin das bei der Einrichtung Ihres MultiLine-Vertrags festgelegte Limit.

Sind Echtzeitüberweisungen mit allen Konten bei der Banque de Luxembourg möglich?

Echtzeitüberweisungen sind von einem Girokonto aus möglich, das auf Euro oder auf eine andere nicht exotische Währung lautet (wobei in diesem Fall eine Konvertierung in Euro erforderlich wird)4. Sparkonten stehen für Echtzeitüberweisungen nicht zur Verfügung.

Wie kann ich eine Echtzeitüberweisung durchführen?
  1. Öffnen Sie Ihr MultiLine-Interface
  2. Veranlassen Sie die Zahlung
  3. Wenn Ihre Zahlung als Echtzeitüberweisung ausgeführt werden kann, können Sie auswählen, ob Sie diese Möglichkeit nutzen möchten oder nicht.
Werde ich darüber informiert, wenn meine Überweisung nicht ausgeführt worden ist?

Sollte Ihre Echtzeitüberweisung fehlschlagen, werden Sie über Ihr MultiLine-Interface darüber informiert.

Fällt für eine Echtzeitüberweisung eine höhere Gebühr an als für eine herkömmliche Überweisung?

Für Echtzeitüberweisungen fallen die gleichen Gebühren an wie für herkömmliche Überweisungen. Bitte informieren Sie sich über die vollständigen Gebühren und Konditionen der Bank, die bei Ihrem Berater oder auf unserer entsprechenden Seite verfügbar sind.

Stetige Verbesserung der Zahlungssicherheit durch Überprüfung des Zahlungsempfängers (VOP)

Zur Erhöhung der Sicherheit bei Echtzeitüberweisungen und herkömmlichen Überweisungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums (Single Euro Payments Area)5 erfolgt ab dem 9. Oktober 2025 vor der Ausführung jeder Transaktion die Verifizierung des Zahlungsempfängers (VOP – Verification of Payee).

Durch diese EU-weit geltende Neuregelung soll Betrug verhindert werden, indem überprüft wird, ob die Angaben zur Kontobezeichnung des Empfängers und zur IBAN miteinander übereinstimmen. Dies gilt sowohl für die manuelle Eingabe einer Zahlung in Euro als auch für Dateien, die über Ihr MultiLine-Interface importiert wurden (wobei zu beachten ist, dass auch bei manuell eingegebenen Zahlungen in Fremdwährungen eine Überprüfung des Zahlungsempfängers erfolgt).

Als Zahlungsempfänger sollten Sie überprüfen, ob in Ihren Rechnungsunterlagen (oder anderen Zahlungsdokumenten) im Zusammenhang mit Ihrer IBAN derselbe Name (oder derselbe Firmenname) angegeben ist, der auch für Ihr Konto hinterlegt ist. Wenn Sie Ihren Kunden den mit Ihrem Empfängerkonto verbundenen Namen nicht genau mitteilen, besteht das Risiko, dass die Zahlungen nicht bei Ihnen eingehen (der Kunde könnte den Zahlungsauftrag abbrechen, wenn die Übereinstimmung nicht bestätigt wird).

Wie läuft die Überprüfung des Zahlungsempfängers ab?

Wenn Sie eine Überweisung veranlassen, überprüft die Bank, ob der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers (oder Firmenname) mit der Bezeichnung des zugehörigen Bankkontos übereinstimmt (verwenden Sie den auf dem entsprechenden Kontoverbindungsnachweis (RIB) angegebenen Namen).

Beispiele

A. Der Name des Zahlungsempfängers wird bestätigt. Sie geben den Namen des Zahlungsempfängers korrekt ein, sodass er mit dem für die IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt: Die Übereinstimmung wird bestätigt und Sie können mit Ihrer Überweisung fortfahren.

B. Der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers wird teilweise bestätigt. Die Bank des Zahlungsempfängers schlägt Ihnen möglicherweise eine genaue Entsprechung vor. Sie können den von der Bank des Zahlungsempfängers vorgeschlagenen Namen akzeptieren oder mit Ihrer eigenen Auswahl fortfahren, wobei Sie in diesem Fall das Fehlerrisiko tragen, das mit einer Überweisung an einen falschen Zahlungsempfänger verbunden ist.

C. Die Übereinstimmung wird nicht bestätigt. Sie können Ihre Auswahl anpassen oder Ihre Überweisung an die von Ihnen angegebene Verbindung ausführen, wobei Sie in diesem Fall das Fehlerrisiko tragen, das mit einer Überweisung an einen falschen Zahlungsempfänger verbunden ist.

D. Es ist nicht möglich, die Übereinstimmung zu überprüfen (z. B. technischer Fehler, geschlossenes Konto des Zahlungsempfängers). Sie können Ihre Überweisung abbrechen oder diese dennoch ausführen, wobei Sie in diesem Fall das Fehlerrisiko tragen, das mit einer Überweisung an einen falschen Zahlungsempfänger verbunden ist.

Ist es möglich, freiwillig auf die Überprüfung des Zahlungsempfängers zu verzichten und diese zu deaktivieren?

Ein freiwilliger Verzicht ist professionellen und institutionellen Kunden sowie allen anderen Nutzern des MultiLine-Interface vorbehalten. Dies ist allerdings ausschließlich bei Mehrfachzahlungen (Zahlungsdateien mit mehr als einer Transaktion) zulässig, die per Datei übermittelt werden. Für einmalige Zahlungen ist ein Verzicht nicht möglich.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater, um die gewünschte Deaktivierung vorzunehmen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Überprüfungen für Mehrfachzahlungen über Ihr MultiLine-Interface oder für andere Zahlungen über Ihren Berater wieder zu aktivieren.

Werden Zahlungsempfänger in allen Ländern überprüft?

Eine Überprüfung des Zahlungsempfängers ist noch nicht für alle Länder des SEPA-Raums6 möglich. Dies betrifft insbesondere jene Länder, in denen der Euro nicht die offizielle Währung ist, z. B. Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Ungarn, Island, Liechtenstein, Norwegen, Polen, Rumänien und Schweden. Für diese Länder (genauso wie für die Schweiz und Großbritannien) wird Ihnen keine Überprüfung des Zahlungsempfängers angeboten.


1,5,6Eine Aufstellung der Mitgliedsländer des SEPA-Raums ist hier verfügbar

2Tägliches Zahlungslimit für alle Kontoinhaber und -bevollmächtigten

3Tägliches Zahlungslimit, das von der zeichnungsberechtigten Person angepasst werden kann

4Eine Aufstellung der für Echtzeitüberweisungen zugelassenen und nicht zugelassenen Währungen erhalten Sie von Ihrem Berater.

Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr persönlicher Berater gerne zur Verfügung.